Fliege
Kategorien


Partner


Helden des Alltags: Haltet den Dieb!

Helden des Alltags: Haltet den Dieb!Wie er sich parallel dazu noch den Kopfhörer ausm Ohr holt.

PfeilVoten!
Kategorie Fun-Clips, Intern|Datum 19.02.20 - 22:12|Hits 9.620 Views

Bescheuerte Produkte bei Amazon:


Funktioniert auch bei Hunden

Funktioniert auch bei HundenAber natürlich auch beim Menschen.
Prima Weihnachtsgeschenk für alle.

*Amazon-Affiliatelink

Warum sollte das auch nicht funktionieren?

Warum sollte das auch nicht funktionieren?Wassersparen ganz einfach!

*Amazon-Affiliatelink

Starke Mopeds und heiße Kurven

Starke Mopeds und heiße KurvenSimson <3

*Amazon-Affiliatelink

Cat Balls

Cat BallsEs gibt für alles einen Kalender.

*Amazon-Affiliatelink

11 Kommentare zu Helden des Alltags: Haltet den Dieb!

  1. avatar Eine Antwort schreiben sagte am 19. Februar 2020 um 22:24:

    In Deutschland hätte man ihn wegen Körperverletzung verurteilt und den Dieb freigesprochen.

    (0)
  2. avatar In Deutschland sagte am 19. Februar 2020 um 22:32:

    nein, hätte man nicht.

    (19)
  3. avatar Kehrmaschinenverleih sagte am 20. Februar 2020 um 00:47:

    Doch, vielleicht schon. Prinzipiell hat der Dude hier zwar im Rahmen der Nothilfe gehandelt, Aber wir sehen hier nicht den Angriff, der das Aufhalten des mutmaßlichen Täters ggf. rechtmäßig macht und ob der Angriff auf den Täter damit gerechtfertigt ist. Allerdings wird auch dann

    Wir sehen zwei Cops (oder Sicherheitsmenschen), die herumstehen, bis unser Täter (T) da vorbeigerannt kommt. Da rennt der eine Sicherheitsdude (S) los und dem hinterher. Unbeteiliger Musikgenießer (Uwe) stellt dem Täter ein Bein. Dabei rennt der vielleicht zum Bus und S hat gesehen, dass T dabei sein Tamagotchi verloren hat und möchte ihn deshalb aufhalten. Dabei ist Uwes verhalten keineswegs gerechtfertigt. Ein Bein stellen bei der Geschindigkeit in der Situation kann durchaus z.B. schwere Kopfverletzungen hervorrufen. Uwe hätte hier aber trotzdem sehr wahrscheinlich nichts zu befürchten, da ein Gericht wohl auf Putativnotwehr entscheiden würde.

    Aber selbst wenn T im Laden davor einen Karton voll Axe Bodyspray oder einen Stapel Modellflug-Zeitschriften eingesteckt hat finde ich die Aktion von Uwe zu brutal.

    (-7)
  4. avatar koll sagte am 20. Februar 2020 um 09:15:

    Like A Boss

    (14)
  5. avatar Begutachter sagte am 20. Februar 2020 um 10:40:

    Geht auch ohne denn Einkaufswagen. 😆

    (1)
  6. avatar Was denn? sagte am 20. Februar 2020 um 13:35:

    Er hat doch nur zufällig einen Tanzmove zur Musik gemacht.

    (5)
  7. avatar Pozilei sagte am 21. Februar 2020 um 07:32:
  8. avatar Pozilei sagte am 21. Februar 2020 um 07:34:
  9. avatar Pozilei sagte am 21. Februar 2020 um 07:35:

    Natürlich kann er hier mit so einer Aktion Probleme bekommen und vom Täter wegen Körperverletzung angezeigt werden. Google nur mal nach zivilcourage verurteilung körperverletzung.

    (4)
  10. avatar Isso sagte am 24. Februar 2020 um 19:07:

    Der Generation der FFFollidioten brauchst du nicht mit Fakten zu kommen.

    (0)
  11. avatar Kalle sagte am 27. Februar 2020 um 09:08:

    Stimmt, da kann man es mit diesem Kugelschreiberquatsch versuchen

    (0)

Kommentar hinterlassen

:mrgreen: :neutral: :twisted: :shock: :smile: :???: :cool: :evil: :grin: :oops: :razz: :roll: :wink: :cry: :eek: :lol: :mad: :sad: